Bekanntlich hat die Gestalttherapie zusammen mit anderen Ansätzen der Humanistischen Psychotherapie den Antrag auf "Anerkennung der Wissenschaftlichkeit" beim Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) gestellt.
Eine solche "Anerkennung" ist in Deutschland notwendig, weil die per Gesetz für die Zulassung von approbationsfähigen Ausbildungsinstituten zuständigen Länderbehörden ihre Entscheidungsbefugnis faktisch an den WBP delegiert haben. So sinnvoll und angemessen eine Prüfung von Psychotherapieverfahren ist, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden sollen: Was wären Aspekte und Kriterien für eine solche Prüfung, die international anerkannte methodologische, methodische und klinische Standards und Erkenntnisse der Wissenschaft berücksichtigt?
Wie weit spielen bei der Tatsache, dass 15 Jahre nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetztes noch kein einziges Verfahren die in Deutschland errichtete Doppelhürde aus WBP und G-BA (gemeinsamer Bundesausschuss) geschafft hat, überhaupt die vorgegebenen Gründe - Wissenschaftlichkeit, Wirksamkeit, Nutzen - eine Rolle?